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Schallschutzfenster in Zürich

Fenster gegen Strassen-, Bahn- und Fluglärm prüfen lassen

Beschreiben Sie kurz Ihre Lärmsituation und die betroffenen Fenster. So kann Ihre Anfrage für eine mögliche Vermittlung an einen Fachbetrieb vorbereitet werden.

  • Lärmquelle und Anzahl Fenster angeben.
  • Vorhandene Unterlagen oder Förderhinweise erwähnen.
  • Anfrage direkt zur Prüfung übermitteln.

Schalldämmung, Verglasung, Rahmen, Lüftung, Offerte und Montage werden durch den beauftragten Fachbetrieb geprüft.

Mehr über Schallschutzfenster

Vermittlungsplattform von Fernando Herrero Ruiz – Smithbros Productions, Deutschland. Keine eigene Niederlassung und kein eigener ausführender Fensterbaubetrieb in der Schweiz.

Schallschutzfenster anfragen

Die wichtigsten Angaben genügen für eine erste Prüfung.

Mit dem Absenden entsteht noch kein Vertrag über Beratung, Planung, Herstellung oder Montage.

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Lärmquellen

Strassenlärm

Hauptverkehrsstrassen, Autobahnen und Kreuzungen mit Nachtverkehr.

Strassenlärm →

Fluglärm

An- und Abflugrouten des Flughafens Zürich und betroffene Gemeinden.

Fluglärm →

Bahnlärm

S-Bahn-Strecken, Güterverkehr und Rangierbahnhöfe im Kanton Zürich.

Bahnlärm →

Gewerbe und Gastronomie

Restaurants, Gewerbebetriebe und Baustellen in Wohnnähe.

Mehrere Lärmquellen

Kombination aus Strasse, Schiene, Flugverkehr oder Nachbarschaft.

Lärmsituation noch unklar

Sie wissen, dass es zu laut ist, können aber die Quelle nicht genau einordnen.

Die Art des Lärms, die Entfernung, die Ausrichtung der Fassade, das Stockwerk und die bauliche Situation beeinflussen die erforderliche Lösung.

Das Fenster als System

Ein Schallschutzfenster ist mehr als eine Verglasung. Das Ergebnis hängt von allen beteiligten Bauteilen ab:

  • Verglasung
  • Rahmen
  • Flügel
  • Dichtungen
  • Fensteranschluss
  • Montagefugen
  • Rollladenkasten
  • Lüftungsöffnungen
  • Wand und Fassade
  • Fenstergrösse

Ein hoher Schalldämmwert der Verglasung allein garantiert noch keinen entsprechenden Schallschutz im eingebauten Zustand.

Ersetzen, verbessern oder Lüftung prüfen

Kompletter Fensterersatz

Kann sinnvoll sein, wenn die Fenster alt, undicht oder beschädigt sind oder auch die Wärmedämmung verbessert werden soll.

  • Fenster sind älter als 20–25 Jahre
  • Rahmen beschädigt oder verzogen
  • Undicht – Zugluft spürbar
  • Wärmedämmung soll ebenfalls verbessert werden
  • Mehrere Fenster ersetzen
  • Behördliche Anforderungen liegen vor

Verglasung oder Bauteile prüfen

Kann sinnvoll sein, wenn der Rahmen in gutem Zustand ist und nur einzelne Schwachstellen behoben werden sollen.

  • Rahmen in gutem Zustand
  • Schwachstelle wird vermutet
  • Rollladenkasten überträgt Lärm
  • Dichtungen sind porös
  • Vollständiger Ersatz noch nicht entschieden

Lüftungskonzept

Kann notwendig sein, wenn Schallschutzfenster geschlossen bleiben müssen und trotzdem Frischluft benötigt wird.

  • Fenster müssen geschlossen bleiben
  • Schlafräume benötigen Lüftung
  • Feuchtigkeitsrisiko besteht
  • Schalldämmlüfter werden erwogen
  • Lüftung des Gebäudes muss koordiniert werden

Ob ein vollständiger Fensterersatz, eine Verbesserung einzelner Bauteile oder eine kombinierte Lösung sinnvoll ist, muss für das konkrete Gebäude geprüft werden.

Realistische Erwartungen

Kein absolutes Schweigen im Raum.
Das Ergebnis hängt von der gesamten Fassade ab.
Geöffnete Fenster reduzieren die Schalldämmung.
Die Lüftung muss mitgeplant werden.
Wände und Decken beeinflussen den Schallschutz.
Laborwerte entsprechen nicht automatisch dem Ergebnis vor Ort.
Eine Zustimmung der Gemeinschaft kann erforderlich sein.
Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung kann erforderlich sein.

Schallschutzfenster können den Innenraumpegel reduzieren, beseitigen aber nicht jede Form von Lärm.

So funktioniert die Vermittlung

1

Formular übermitteln

Kurze Angaben zu Lärmquelle, Fensteranzahl und Ort genügen.

2

Angaben prüfen

Ihre Beschreibung und ggf. Unterlagen werden für eine mögliche Vermittlung geprüft.

3

Vermittlung

Bei möglicher Vermittlung stellen wir den Kontakt zu einem unabhängigen Fachbetrieb her.

4

Offerte und Ausführung

Technische Beurteilung und verbindliche Offerte erfolgen direkt durch den Fachbetrieb.

Mehr zur Vermittlung

Für wen

  • Private Eigentümerschaften
  • Stockwerkeigentum
  • Mehrfamilienhäuser
  • Immobilienverwaltungen
  • Wohnungsunternehmen
  • Gewerbeliegenschaften
  • Gebäude an Hauptstrassen
  • Gebäude in Flughafennähe
  • Gebäude an Bahnlinien

Häufige Fragen zu Schallschutzfenstern

Wie funktionieren Schallschutzfenster?

Schallschutzfenster nutzen einen asymmetrischen Glasaufbau mit unterschiedlich dicken Scheiben und schalldämmenden Folien. Die verschiedenen Scheibendicken verhindern gemeinsame Resonanzen, die Folien dämpfen zusätzlich. Die Schalldämmung hängt auch vom Rahmen, den Dichtungen und dem fachgerechten Einbau ab.

Reicht eine neue Verglasung aus?

Ob eine neue Verglasung im bestehenden Rahmen ausreicht, muss der Fachbetrieb am konkreten Fenster prüfen. Der Rahmen muss die zusätzliche Last tragen können, und die Dichtungen sowie die Anschlussfugen müssen zum Schallschutzniveau passen.

Müssen die Fenster geschlossen bleiben?

Ja, die schalldämmende Wirkung wird nur bei geschlossenem Fenster erreicht. Deshalb muss bei lärmbelasteten Räumen die Lüftung mitgeplant werden – zum Beispiel mit einem Schalldämmlüfter.

Wann ist ein Schalldämmlüfter sinnvoll?

Ein Schalldämmlüfter ist vor allem in Schlafzimmern und bei Dauerlärmbelastung sinnvoll. Er ermöglicht Frischluftzufuhr bei geschlossenem Fenster und dämpft den Aussenlärm durch schallabsorbierende Elemente.

Können Rollladenkästen den Schallschutz verschlechtern?

Ja, Rollladenkästen sind eine häufige Schwachstelle. Ungedämmte Kästen, undichte Revisionstüren oder die Gurtöffnung können den Schallschutz eines hochwertigen Fensters erheblich beeinträchtigen. Eine schalltechnische Ertüchtigung des Rollladenkastens ist oft sinnvoll.

Gibt es Förderbeiträge in Zürich?

Im Kanton Zürich können unter bestimmten Voraussetzungen Förderbeiträge für Schallschutzmassnahmen beantragt werden. Dies betrifft insbesondere Gebäude in lärmbelasteten Gebieten entlang von Kantonsstrassen, in Flughafennähe oder an Bahnlinien.

Wer entscheidet über eine Förderung?

Die Prüfung und Entscheidung über eine mögliche Förderberechtigung oder Kostenübernahme erfolgt ausschliesslich durch die zuständige Behörde oder Programmstelle – nicht durch diese Plattform.

Wie werden die Kosten bestimmt?

Die Kosten hängen von der Anzahl Fenster, den Abmessungen, dem Material, der erforderlichen Schallschutzklasse und der Einbausituation ab. Die verbindliche Offerte erstellt ausschliesslich der beauftragte Fachbetrieb nach der Besichtigung vor Ort.

Wer führt die Arbeiten aus?

Planung, Aufmass, Herstellung und Montage werden durch den beauftragten unabhängigen Fachbetrieb ausgeführt. Der Vertrag kommt direkt zwischen Ihnen und dem Fachbetrieb zustande.

Entsteht durch das Formular bereits ein Auftrag?

Nein. Mit dem Absenden entsteht noch kein Vertrag über Beratung, Planung, Herstellung oder Montage. Das Formular dient der Prüfung einer möglichen Vermittlung.

Mögliche Förderbeiträge für Schallschutzfenster im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich können unter bestimmten Voraussetzungen Förderbeiträge für Schallschutzmassnahmen beantragt werden. Zuständig sind das kantonale Tiefbauamt oder das AWEL bei Strassenlärm, die Flughafen Zürich AG bei Fluglärm und das Bundesamt für Verkehr bei Bahnlärm.

Wichtig: Ob ein Anspruch, ein freiwilliger Beitrag oder eine vollständige Kostenübernahme besteht, wird ausschliesslich durch die zuständige Behörde oder Programmstelle entschieden.

Mehr über Förderung

Sicherheitshinweise

  • Fenster, Verglasungen und Fassadenbauteile können schwer sein und Arbeiten in Absturzhöhe erfordern. Ausbau und Montage sollten durch entsprechend ausgerüstete Fachbetriebe erfolgen.
  • Alte Dichtstoffe, Kitte, Fugenmaterialien oder Fassadenbauteile können unbekannte oder schadstoffhaltige Bestandteile enthalten.
  • Veränderungen an Fassaden können je nach Gebäude, Stockwerkeigentum oder Schutzstatus eine Zustimmung oder Bewilligung erfordern.

Lassen Sie Ihre Lärmsituation prüfen

Beschreiben Sie kurz, was Sie stört und welche Fenster betroffen sind.

Anfrage stellen

Oder +41 76 249 05 02